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Kreditkarten als Pfändungsschutzkonto

Das Pfändungsschutzkonto wird umgangssprachlich auch als P-Konto bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein Konto, welches über einen Pfändungsschutz verfügt und als Alternative zum Girokonto angesehen werden kann. Voraussetzung für die Eröffnung eines solchen Kontos ist die Zustimmung durch die Bank. Diese hat die Möglichkeit, das bisherige Girokonto in das Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Ein nicht pfändbarer Betrag wird monatlich auf diesem Konto belassen. Dieser Betrag entspricht der so genannten Grundsicherung, von welcher der Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreiten können muss. Um das P-Konto zu eröffnen, muss der Bankkunde entsprechende Anträge stellen. Dies wird bei Gericht erledigt. Die Global MasterCard Premium ist eine solche Kreditkarte, die mit einem Pfändungsschutzkonto arbeitet.

Experten empfehlen Schuldnern ein P-Konto, damit sie nicht noch weiter in die Schuldenfalle geraten. Sofern Sie Schulden haben, sollten Sie unbedingt handeln und nicht auf die Idee kommen, Rechnungen oder Mahnungen zu ignorieren, da Sie hierdurch immer weiter in die Schuldenfalle geraten.

 

Wie erfolgt die Umstellung auf ein P-Konto?

Wenn Sie eine Pfändung befürchten müssen, wenden Sie sich umgehend an Ihren Bankberater und füllen Sie den entsprechenden Antrag auf Eröffnung des Pfändungsfreikontos aus. Nach Vorlage der Bescheinigung dauert es nur wenige Tage, bis das Konto umgestellt ist. Auf dem einstigen Girokonto wird der Pfändungsschutz eingestellt.

 

Welche Pfändungsfreibeiträge gibt es?

Der monatliche Pfändungsfreibetrag liegt derzeit bei 1.045,04 Euro. Jeweils zur Mitte eines Jahres erfolgt die Anpassung des Pfändungsfreibetrages. Viele Kontoinhaber verfügen auf ihrem Girokonto jedoch überhaupt nicht über diesen Betrag. Wurde ein P-Konto eingerichtet, kann der Schuldner trotz Pfändung über den Pfändungsfreibetrag verfügen. Wer hingegen kein Pfändungsfreikonto hat, dem kann es passieren, dass der Schuldner den kompletten Betrag, welcher sich aktuell auf dem Konto befindet, pfänden lässt. Durch das P-Konto können Schuldner weiterhin monatliche Überweisungen tätigen oder Lastschriften einziehen lassen. Der übliche Zahlungsverkehr kann weiter laufen. Der eingehende Lohn wird nicht umgehend an den Schuldner „abgegeben“. Dies dient der monatlichen Grundsicherung des Schuldners.

Sofern Sie kein P-Konto, sondern nur ein Girokonto haben, müssen Sie davon ausgehen, dass der Schuldner sämtliche Zahlungseingänge unverzüglich pfänden lässt. Hierzu gehören unter anderem Lohn oder Gehalt, Sozialleistungen oder Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit.

 

Wie werden Pfändungsfreibeträge angepasst?

Der Grundfreibetrag kann in einigen Fällen an die Lebensumstände des Schuldners angepasst werden, beispielsweise wenn dieser unterhaltspflichtig gegenüber einem anderen Menschen ist. Es gibt einen gesetzlichen Pauschalbetrag, um welchen der Grundfreibetrag in diesem Fall erhöht wird. Die Bank benötigt die entsprechenden Nachweise hierfür. Der höchste Freibetrag liegt bei 2.314,82 Euro monatlich, und zwar wenn zum Grundfreibetrag fünf unterhaltsberechtigte Personen hinzugerechnet werden. Eine entsprechende Bescheinigung, die Sie bei der Bank einreichen können, erhalten Sie beispielsweise beim Arbeitgeber, bei der Familienkasse, beim Schuldnerberater oder bei Sozialleistungsträgern.

Für eine Unterhaltspflicht erhöht sich der Grundfreibetrag um 393,30 im Monat. Die Erhöhung für jede weitere Unterhaltspflicht liegt bei 219,20 Euro.

Grundfreibetrag

Anzahl der Unterhaltspflichten

1.438,34 Euro

1 Unterhaltspflicht

1.657,46 Euro

2 Unterhaltspflichten

1.876,58 Euro

3 Unterhaltspflichten

2.095,70 Euro

4 Unterhaltspflichten

2.314,82 Euro

5 Unterhaltspflichten

Um eine individuelle Erhöhung des Freibetrages zu beanspruchen, muss sich der Schuldner zum Gericht begeben. Das Gericht prüft die Sachlage und legt individuelle Freibeträge fest.

Wenn Sie ausschließlich unpfändbare Beträge erwarten, können Sie sich vor einer Pfändung schützen. Diesbezüglich ist das Vollstreckungsgericht anzuhören. Das Gericht kann beschließen, das Guthaben auf dem P-Konto für 12 Monate unangetastet zu lassen, sodass es keiner Pfändung unterzogen werden kann. Um den entsprechenden Beschluss zu erwirken, muss der Schuldner dem Gericht nachweisen, dass in den letzten Monaten ausschließlich unpfändbare Beträge auf dem Konto eingegangen sind.

 

P-Konto bei Selbstständigkeit

Selbstständige können ebenfalls die Chance nutzen, ein P-Konto zu beantragen. Sofern der Schuldner einen individuellen Freibetrag wünscht, muss dieser ebenfalls bei Gericht beantragt werden. Diesbezüglich ist das monatliche Nettoeinkommen nachzuweisen.

 

Ihr Konto wurde gepfändet? Das sollten Sie beachten

Sofern Ihr Konto gepfändet wurde, sollten Sie nicht zögern, sondern unverzüglich reagieren. Nur hierdurch können Sie das Guthaben auf dem Konto schützen. Hier erfahren Sie, was Sie unternehmen müssen:

 

Checkliste

Diese Anlaufstellen beraten Sie gern

Wenn Sie von einer Kontopfändung betroffen sind, sollten Sie unverzüglich zu einem Schuldnerberater gehen, den Sie in jeder größeren Stadt finden. Schuldnerberater kommunizieren für den Schuldner mit Banken oder beispielsweise dem Insolvenzrichter und helfen beim Ausfüllen wichtiger Anträge. Die Deutsche Schuldnerberatung stellt eine gute Anlaufstelle dar. Sie können sich nicht nur für eine Privatinsolvenz an diese Anlaufstelle wenden, sondern auch bei allgemeinen Fragen zum Thema Schulden sowie bei einer anstehenden Kreditumschuldung. Informationen erhalten Sie zudem bei der Deutschen Kreditwirtschaft sowie beim Bankenverband Deutscher Banken. Bei uns finden Sie ebenfalls Antragsvarianten für den Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos.

 

Besteht die Möglichkeit, bei einem P-Konto eine Kreditkarte einzusetzen?

Jeder Inhaber eines P-Kontos muss versichern, dass er nur über ein solches Konto verfügt, da er nicht mehrere dieser Pfändungsschutzkonten eröffnen darf. Die Bank darf die Richtigkeit der Angaben mittels Schufa-Abfrage überprüfen.

 

Das Kreditkartenkonto als P-Konto

Bei der SupremaCard Prepaid MasterCard handelt es sich um eine Kreditkarte, welche ohne Schufa-Auskunft erteilt wird. Sie erfüllt des Weiteren sämtliche Funktionen eines Girokontos und eignet sich daher hervorragend als P-Konto. Sie können nicht nur mit der Karte bezahlen, sondern auch Ihr Gehalt oder andere Leistungen auf das Konto einzahlen lassen, da dieses über eine eigene Kontonummer verfügt. Sie können das Konto bequem und einfach in ein P-Konto umwandeln lassen.

Bei der Global MasterCard Premium erhalten Sie ebenfalls ein Bankkonto, welches in ein pfändungsfreies Konto umgewandelt werden kann. Der Schuldner kann monatlich einen Betrag von mindestens 985,15 Euro pfändungssicher nutzen.

 

Das spricht für ein Pfändungsschutzkonto

Heutzutage kann man nicht mehr auf ein Girokonto verzichten, da unter anderem Lohn darauf eingezahlt wird. Damit der Schuldner weiterhin ein wirtschaftliches Leben führen kann, kann er ein P-Konto nutzen. Dies garantiert, dass der Schuldner auch weiterhin bargeldlos bezahlen kann.

 

Prepaid-Kreditkarten erweisen sich als hervorragende Alternative

Mit einer schlechten Bonität wird es kaum möglich sein, eine herkömmliche Kreditkarte zu erhalten. Deshalb empfehlen Experten die so genannte Prepaid-Kreditkarte, welche ohne Schufa-Auskunft erhältlich ist. Der Kreditkarteninhaber lädt ein entsprechendes Guthaben auf die Kreditkarte auf und kann dieses anschließend bis zum individuellen Limit verbrauchen.

 

Bei uns erfahren Sie, welche Prepaid-Kreditkarten sich wirklich lohnen.

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