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Informationen zu EC Zahlung bei Kreditkarten

EC-Zahlung: Die Zahlung mit der Girocard

Die EC-Zahlung als klassisches Zahlungsmittel

Die EC-Karte ist ein Klassiker in jeder Geldbörse und wird häufig mit einem klassischen Girokonto in Verbindung gebracht. Die EC-Karte, bald als Girocard auf dem Markt, ist tatsächlich der bekannteste Vertreter für die EC-Zahlung. Dabei steht EC für das Electronic-Cash-Verfahren, welches als Kreditkartensystem in Deutschland gilt. Das bedeutet, alle Karten, die mit EC ausgestattet sind, nehmen an dem Bezahlverfahren in Deutschland teil. Die Zahlung mit dem System kann nur dann funktionieren, wenn der PIN eingegeben wird. Nach der Eingabe des PINs erfolgt die Autorisierung über eine Online-Verbindung. Die Autorisierung ist für den Händler und die Bank gleichermaßen eine Sicherheit. So geht es hier darum zu prüfen, ob der Kunde finanziell in der Lage ist, den Einkauf zu bezahlen. Wäre das nicht der Fall, würde der Händler eine Rückmeldung erhalten und die Zahlung kann nicht gebucht werden.

Einige Kreditkarten verfügen ebenfalls über das EC-Zahlungssystem. Auch hier ist es möglich, mit PIN zu zahlen. In der Regel erfolgt die Autorisierung hier jedoch über eine Unterschrift. Aber dennoch wird geprüft, ob der Verfügungsrahmen auf der Karte noch ausreicht, um die Zahlung zu tätigen. Auch hier wird die Zahlung abgelehnt, wenn der Verfügungsrahmen ausgeschöpft ist.

Über das EC-System ist die Karte mit dem Konto verbunden. So kann die Zahlung dem Konto des Karteninhabers zugeteilt werden. Nach der Zahlung mit der klassischen EC-Karte wird der Betrag direkt vom Konto abgezogen und ist auf den Kontoauszügen zu sehen. Wenn sich der EC-Chip in einer Kreditkarte befindet, so wird der Betrag auf dem Kreditkartenkonto vermerkt. Der Vorteil dabei ist, dass der Nutzer jederzeit seine Ausgaben im Überblick hat.  

 

Die Kosten für die EC-Zahlung

Bei der EC-Zahlung fallen Kosten an, die jedoch der Kunde nicht sieht und auch nicht übernehmen muss. Mögliche Kosten sind lediglich die Kontoführungsgebühren. Inzwischen gibt es aber auch schon viele Banken, die keine Kontoführungsgebühren nehmen sondern die Karte und das Konto kostenfrei zur Verfügung stellen. Einzige Voraussetzung ist dabei, dass ein Mindestbetrag pro Monat auf das Konto eingeht. Wenn dies, beispielsweise über die monatliche Gehaltszahlung, abgedeckt werden kann, wird das Konto kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bei der EC-Zahlung wird lediglich der Händler zur Kasse gebeten. Hier nimmt die Bank des Kunden ein Entgelt in Höhe von 0,3% des Betrages, der mit der Karte bezahlt wird. Dieser Betrag wird von dem Händler an die Bank gezahlt. Es handelt sich um eine Bezahlung für den Aufwand, den die Bank mit der Prüfung der Liquidität des Kunden hat. Zudem wird auf diese Weise von der Bank eine Zahlungsgarantie ausgegeben. Das bedeutet, wenn die Karte akzeptiert wird, dann kann der Händler auf die Zahlungsgarantie der Bank setzen.

Manchmal kann es bei der EC-Zahlung zu Doppelbuchungen kommen. In diesem Fall nimmt der Kunde Kontakt mit der Bank auf und weist nach, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelt. Einer der Beträge wird dann auf das Konto zurück erstattet und dem Händler wieder entzogen. Auch in diesem Fall muss der Kunde nichts weiter tun und keine Gebühren zahlen. 

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