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Informationen zu Antragsteller bei Kreditkarten

Der Antragsteller für eine Kreditkarte

Einfach und schnell zum Antragsteller werden

Wer eine Kreditkarte von der Bank oder dem Kreditkartenunternehmen erhält, der ist in diesem Fall der Kreditnehmer. Ihm wird mit der Karte ein Rahmenkredit zur Verfügung gestellt, der bis zu einer bestimmten Summe monatlich genutzt werden kann. Dieser Kredit muss dann einmal im Monat oder auch in Raten zurückgezahlt werden. Generell ist eine Kreditkarte als eine Form des Kredites anzusehen. Wer einen Kredit eingehen möchte, der muss erst einmal zum Antragsteller werden. Mit dem Einreichen eines Antrages werden Kunden zu einem Antragsteller. Wer gerne eine Kreditkarte erhalten möchte, der kann sich an sein Kreditinstitut wenden. In der Regel gibt es hier Vordrucke, die direkt mit nach Hause genommen oder vor Ort ausgefüllt werden können. Die Anträge enthalten in der Regel ähnliche Forderungen. So muss der Antragsteller hier seinen Namen und seine Adresse sowie ein Referenzkonto angeben und Fragen zum Einkommen beantworten.

Das Einkommen des Antragstellers spielt eine wichtige Rolle wenn es darum geht, eine Kreditkarte zu beantragen. Grundsätzlich ist die Kreditkarte immer als ein Kredit zu sehen. Das bedeutet, der Antragsteller muss hier nachweisen können, dass er über ein regelmäßiges Einkommen und eine Festanstellung verfügt. Erst dann ist es möglich, auch eine Genehmigung für die Karte zu erhalten. Auch eine Bürgschaft ist meist möglich. Hier müssen Antragsteller und Bürge mit unterschreiben. Zudem können Partnerkarten mit in den Vertrag aufgenommen werden. Die Beträge, die bei der Partnerkarte in Anspruch genommen werden, gehen ebenfalls vom Referenzkonto des Antragstellers ab, daher reicht es aus, wenn dieser sein Einkommen nachweist.

 

Antragsteller online oder vor Ort

Wer eine Kreditkarte beantragen möchte, der kann das sowohl online als auch direkt bei einem Kreditinstitut machen. Nimmt ein Antragsteller Kontakt zu einem Anbieter auf, so ist dieser Kontakt erst einmal komplett unverbindlich. Der Antrag geht dann bei der Bank ein und wird kontrolliert. Erst wenn er von beiden Seiten angenommen ist, dann gilt er als rechtsbindender Vertrag. So lange dies nicht der Fall ist, wird der Antragsteller noch nicht zum Kreditnehmer. Die Bank oder der Anbieter für Kreditkarten können den Antrag noch immer ablehnen. Ist das der Fall, so muss der Antragsteller hier eine schriftliche Information erhalten. Er kann den Antrag dann erneut stellen oder sich an ein anderes Kreditinstitut wenden. Dies liegt ganz im Ermessen des Antragstellers selbst. Wenn ein Kreditinstitut den Antrag ablehnt, so muss das bei einem weiteren Kreditinstitut nicht auch der Fall sein.

Um ein Antragsteller zu werden ist es nicht nur wichtig, den Antrag unterschrieben einzusenden. Ebenfalls notwendig ist das Erreichen der Volljährigkeit. Wer nicht volljährig ist, der kann nicht zu einem Antragsteller für einen Kredit werden. Bis zur Volljährigkeit ist man nur beschränkt geschäftsfähig. Die Ausgabe von einem Kredit gehört in der Regel nicht dazu. In diesem Fall ist es jedoch möglich, dass Erziehungsberechtigte zum Antragsteller werden und sich auch als Bürge aussprechen. Einige Banken gehen dann den Vertrag ein und stellen eine Kreditkarte zur Verfügung. Hier ist es empfehlenswert, erst einmal bei dem Institut nachzufragen und so nicht umsonst den Antrag zu stellen.

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