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Diese Sicherheitsregeln müssen Sie beim Umgang mit Kreditkarten beachten

Obwohl oder gerade weil Kreditkarten ein Zahlungsmittel sind, welches weltweit überaus beliebt ist, müssen Sie auf die Einhaltung der Sicherheitsmerkmale von Kreditkarten achten. Zwar ist es kaum möglich, sämtliche Risiken auszuschließen, dennoch können Sie das Risiko, einen finanziellen Schaden zu erleiden, erheblich minimieren, wenn Sie so viele Sicherheitsregeln wie möglich beachten.

 

Wichtige Informationen zum Umgang mit der Geheimnummer (PIN)

Die Geheimnummer der Kreditkarte, welche auch als PIN bezeichnet wird, befindet sich aus Sicherheitsgründen nicht auf der Kreditkarte. Sie benötigen die Geheimzahl, wenn Sie an einem Geldautomaten mit der Kreditkarte Geld abheben möchten. Die Geheimnummer darf auf keinen Fall gemeinsam mit der Kreditkarte aufbewahrt werden, da es Dieben auf diese Weise schnell gelingt, Ihr Konto leerzuräumen. Deshalb wird die PIN auch immer in einem separaten Brief an Sie versendet.

  • Die PIN Nummer ist streng geheim und darf nicht weitergegeben werden

Damit es Unbefugten nicht möglich ist, von Ihrem Konto Geld abzuheben, dürfen Sie die PIN-Nummer nicht weitergeben. Im besten Fall lernen Sie sie auswendig und vernichten den Zettel mit der Geheimnummer anschließend. Gelingt es einem Unbefugten, mit Ihrer Kreditkarte und der entsprechenden PIN-Nummer Geld von Ihrem Kreditkartenkonto abzuheben, müssen Sie für den Schaden selbst aufkommen. Laut Urteil des BGH hätten Sie hierdurch Ihre Sorgfaltspflicht verletzt.

  • Bewahren Sie niemals die Geheimnummer und die Kreditkarte gemeinsam auf

Aus dem gleichen Grund sollten Sie niemals die Kreditkarte und die PIN-Nummer am gleichen Ort aufbewahren. Sofern Sie die Geheimnummer und die Kreditkarte für das Geldabheben am Automaten nutzen, müssen Sie die Nummer bei der Eingabe unbedingt verdecken, damit es niemandem gelingt, diese mitzulesen.

  • PIN beim Bezahlen

Wenn Sie in einem Geschäft einkaufen und mit der Kreditkarte bezahlen, werden Sie nicht nach der PIN-Nummer gefragt. Diesbezüglich unterscheiden sich Kreditkarten von den herkömmlichen EC-Karten. Bei der Bezahlung mit der EC-Karte entscheidet der Händler, ob er die Eingabe der PIN-Nummer oder eine Unterschrift des Kunden wünscht. Bei der Kreditkarte ist dies nicht so, denn hierbei wird niemals eine PIN-Abfrage erfolgen. Vielmehr muss der Kunde den Kassenbeleg unterschreiben, wenn er sich für die Bezahlung mit der Kreditkarte entscheidet.

Wenn Sie in einem Geschäft während der Bezahlung mit Kreditkarte aufgefordert werden, die Geheimnummer einzugeben, sollten Sie die Bezahlung unbedingt stoppen, da es sich hierbei auf keinen Fall um ein seriöses Vorgehen handelt. Setzen Sie sich anschließend mit dem Kreditkartenunternehmen in Verbindung, um den Händler zu melden und zu verhindern, dass Geld von Ihrem Konto abgebucht wird.

  • Keine PIN-Eingabe bei der Bezahlung im Internet

Sollten Sie sich für einen Einkauf im Internet entscheiden oder eine telefonische Bestellung durchführen, ist es ebenfalls nicht seriös, wenn die PIN-Nummer abgefragt wird. Um sicher einkaufen zu können, geben Sie stattdessen die so genannte CVC an, bei der es sich um die Kartenprüfnummer handelt. Diese finden Sie auf der Kreditkarte. Die PIN-Nummer geben Sie lediglich ein, wenn Sie am Geldautomaten mit der Kreditkarte Geld abheben möchten. Sie können stets von einem Betrug ausgehen, wenn jemand Sie beim Bezahlen mit der Kreditkarte auffordert, die PIN anzugeben. Dies gilt nicht nur für telefonische Bestellungen oder den Kauf über das Internet, sondern auch beim Kauf von Waren im Handel.

 

Was hat es mit der Kreditkartenprüfnummer – CVC – auf sich?

Auf der Rückseite einer jeden Kreditkarte befindet sich die so genannte CVC, bei der es sich um die Kartenprüfnummer handelt. Sofern Sie sich für den Einkauf im Internet entscheiden, handelt es sich bei der Kartenprüfnummer um einen wichtigen Faktor für die Sicherheit. Geben Sie Ihre Kreditkarte niemals aus der Hand, damit es Unberechtigten nicht möglich ist, an die CVC zu gelangen. Durch Eingabe der Kartenprüfnummer bei einem Einkauf im Internet geben Sie an, der Besitzer der jeweiligen Kreditkarte zu sein. Gelangt die Kartenprüfnummer durch Ihr eigenes Verschulden an einen Unbefugten – beispielsweise, weil Sie sie jemandem anvertrauen – und kauft dieser im Internet mit Ihrer Kreditkarte ein, bleiben Sie auf dem finanziellen Schaden sitzen, da Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Bewahren Sie die Kreditkarte daher stets bei sich oder verstecken Sie sie an einem Ort, zu dem niemand sonst Zugang hat.

 

Die Bezahlung mit der Kreditkarte

Wenn Sie mit einer Kreditkarte bezahlen, sollten Sie immer an die Sicherheit denken. Es spielt keine Rolle, mit welcher Kreditkarte Sie bezahlen, denn die Sicherheit ist immer wichtiger. Weltweit gibt es über 20 Millionen Akzeptanzstellen, an denen Sie nicht nur mit der Kreditkarte bezahlen, sondern auch Geld abheben können. Wie Sie mit der Kreditkarte richtig umgehen, erfahren Sie in den obigen Punkten.

Sofern Sie mit der Kreditkarte bezahlen oder Geld abheben möchten, sollten Sie die gleichen Punkte beachten, die es auch bei der Bezahlung oder beim Geldabheben mit der EC-Karte zu beachten gilt. Auf diese Weise können Sie das Sicherheitsrisiko deutlich minimieren. Gänzlich ausgeschlossen werden kann es jedoch nicht.

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