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Wer schon einmal einen Blick auf die Angebote für einen Kredit oder für eine Kreditkarte geworfen hat, der hat möglicherweise schon häufiger den Beisatz „Bonität vorausgesetzt“ gelesen. Das bedeutet, dass der Antragsteller für die Kreditkarte verlässlich in seiner Zahlungsweise sein muss. Jeder Kredit, der im Alltag aufgenommen wird, wird in der Schufa vermerkt. Ein Kredit kann dabei auch eine nicht gezahlte Rechnung sein oder ein Ratenkauf sein. Wenn die Verbindlichkeiten nicht oder zu spät beglichen werden, dann gibt es einen Vermerk in der Schufa. Je mehr Vermerke vorhanden sind, desto schlechter ist die Bonität und die Chancen, eine Kreditkarte zu erhalten, sinken. Die Kreditwürdigkeit ist also auch für die Ausgabe der Kreditkarte eine wichtige Voraussetzung. Der Grund hierfür ist, dass die Kreditkarte nichts anderes als ein Kredit ist. Die Bank räumt mit dem Guthaben auf der Kreditkarte ein, dass der Kreditkartenbesitzer Geld in Anspruch nehmen kann, das für den Moment nicht von seinem Konto genommen wird.
Hinweis: Einige Punkte haben einen positiven Einfluss auf die Bonität, beispielsweise ein lange bestehendes Arbeitsverhältnis ohne Befristung. Wer solch ein Arbeitsverhältnis hat, der sollte überprüfen, ob dies auch in der Schufa vermerkt ist. Generell ist es auch für die Antragstellung einer Kreditkarte wichtig, dass solch ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden kann. So hat die Bank die Sicherheit, dass der Antragsteller ein regelmäßiges Einkommen hat, mit dem er seine Verbindlichkeiten bedienen kann. Damit wird das Arbeitsverhältnis zu einer Sicherheit für beide Seiten.
Dass die Bonität vorausgesetzt wird, ist nun klar. Doch wie wird dies eigentlich von der Bank geprüft? Hierfür gibt es die sogenannte Bonitätsprüfung. Mit der Abgabe der Unterschrift auf dem Antrag gibt der Antragsteller sein Einverständnis, dass die Bank bei den Wirtschaftsauskunfteien nachfragen darf. Dies sind beispielsweise die Schufa oder die Creditreform. Ebenfalls ein Teil der Bonitätsprüfung sind die Einkommensnachweise und auch die Kontoauszüge. Wer sich weigert, diese einzureichen, wird keine Kreditkarte ausgestellt bekommen. Einige Banken verzichten auf die Gehaltsbescheinigungen. Dies ist meist dann der Fall, wenn die Kreditkarte bei der eigenen Bank beantragt wird. Hier sehen die Bankmitarbeiter anhand des Kontos, dass regelmäßig ein Betrag eingeht.
Die zweite Komponente für die Bonität ist der Bonitätsindex. Die Finanzinstitute nutzen die Daten aus der Prüfung, um einen Index zu erstellen und so zu sehen, ob die Bonität vorhanden ist. Hierbei handelt es sich um einen statistischen Prognosewert. Bei einem Index innerhalb des durchschnittlichen Wertes, gilt die Bonität als vorhanden. Kleine Werte sind hierbei deutlich besser. Wer zwischen 100 und 149 liegt, der hat eine gute Bonität. Werte ab 350 gelten stattdessen als schlechte Bonität. Die Wahrscheinlichkeit, mit diesen Werten eine Kreditkarte zu erhalten, ist sehr gering.
Tipp: Wer möchte, der kann seine Schufa-Auskunft bereits vor der Antragstellung einholen und überprüfen, ob die sich hier drin befindlichen Angaben auch stimmen. Wer Nachweisen kann, dass eine der Angaben falsch ist, der kann deren Löschung beantragen. So lässt sich eine vermeintlich negative Bonität auch in eine positive Bonität für den Antragsteller umwandeln.
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