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Kreditkartenbetrug

Kreditkartenbetrug – ein weit verbreitetes Problem

Der Kreditkartenbetrug und seine Folgen

Betrug mit der Kreditkarte ist heute schon keine Seltenheit mehr und auch wenn die Herausgeber der Karten immer mehr darauf achten, die Sicherheit zu erhöhen, so kann es dennoch immer wieder zu Kreditkartenbetrug kommen. Besonders häufig wird der Kreditkartenbetrug durchgeführt, indem die Karten gestohlen und dann für den Kauf von Waren verwendet werden. Das kann beispielsweise online erfolgen. Wer die Kreditkarte zur Hand hat, der kann damit eine Bestellung aufgeben und sich diese an eine andere Adresse schicken lassen. Aber auch das Ausspionieren der Daten auf der Kreditkarte ist beim Kreditkartenbetrug keine Seltenheit. Noch immer wird häufig bei der Zahlung mit Kreditkarte nur eine Unterschrift verlangt. Wenn Betrüger die Karten in die Hände bekommen und gut Unterschriften fälschen können, dann können sie auf diese Weise ebenfalls den Kreditkartenbetrug in Angriff nehmen. Es gibt also durchaus vielseitige Möglichkeiten. Die Folgen sind verheerend, das Konto des Kartenbesitzers wird mit den Beträgen belastet und je später es ihm auffällt, desto größer ist der Schaden. Daher ist es wichtig, den Verlust einer Kreditkarte sofort zu melden, wenn man ihn bemerkt. Jeder Anbieter hat eine Hotline geschalten, die immer besetzt ist und da ist es völlig egal, ob gerade Nacht oder Feiertag ist. Über diese Hotline ist es möglich, den Kartenverlust zu melden. Die Karte wird dann direkt gesperrt und ein Betrug vorgebeugt. Es ist auch nicht schlimm, wenn der Nutzer die Karte nur verloren hat. Besser einmal zu viel sperren lassen, als einmal zu wenig.

 

Wer haftet bei Kreditkartenbetrug?

Interessant ist natürlich auch die Frage nach der Haftung bei einem Kreditkartenbetrug. Der Besitzer einer Kreditkarte ist immer in der Pflicht, einen Verlust oder einen Diebstahl direkt zu melden. Wenn er dies tut, dann ist er aus der Haftung entlassen, so lange er nicht fahrlässig gehandelt hat. Eine Fahrlässigkeit kann beispielsweise dann vorgeworfen werden, wenn der Kartenbesitzer sein Auto nicht verschlossen, die Geldbörse offen hat herumliegen lassen oder auch, wenn er PIN und Karte zusammen aufbewahrt. Allerdings muss diese Fahrlässigkeit durch die Bank oder den Herausgeber der Kreditkarte nachgewiesen werden. Wenn dies nicht möglich ist, dann haftet der Herausgeber der Karte. Allerdings ist es so, dass in den Verträgen im Rahmen von einem Kreditkartenbetrug eine Schadensbegrenzung festgehalten ist. Diese muss der Kartennutzer tragen und sie liegt in einer Höhe von 150 Euro. Für die Vermeidung von Kreditkartenbetrug gibt es heute viele verschiedene Möglichkeiten. Die Karten selbst werden immer besser geschützt aber auch die Option, im Kreditkarten-Banking jederzeit prüfen zu können, ob die Ausgaben ihre Richtigkeit haben, ist ein wichtiger Faktor. Generell sollten Nutzer der Kreditkarte regelmäßig ihre Kontobewegungen im Blick haben und gleich reagieren, wenn ihnen etwas komisch vorkommt. Es kann passieren, dass bei einer Vermutung zum Kreditkartenbetrug durch den Anbieter die Karte auch direkt gesperrt wird. Durch einen kurzen Anruf kann sie dann wieder entsperrt werden. Der Kreditkartenbetrug ist also auch heute noch durchaus vorhanden und daher ist es wichtig, alle Bewegungen auf der Kreditkarte im Blick zu behalten um so schnell eingreifen zu können.

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