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Informationen zu Kreditkarteninhaber Rechte

Der Kreditkarteninhaber und seine Rechte und Pflichten

Was ist ein Kreditkarteninhaber?

Wer eine Kreditkarte bei einem Anbieter in Anspruch nimmt, der ist der Kreditkarteninhaber. Wichtig ist dabei zu unterscheiden, dass nicht die herausgebende Stelle der Inhaber der Kreditkarte bleibt, sondern tatsächlich die Person, die eine Kreditkarte ausgestellt bekommt, der Inhaber ist. Das heißt also: Der, dessen Namen auf der Kreditkarte steht und der den Vertrag unterschrieben hat, ist der Kreditkarteninhaber. Als dieser hat er einige Rechte. Er kann die Karte für Zahlungen nutzen, die er ausführen möchte. Das funktioniert so lange, bis der Rahmen ausgeschöpft ist. Wie hoch dieser Rahmen ist, hängt von dem Kreditkarteninhaber ab. Bei den meisten Kreditkarten ist bereits bei der Ausgabe ein Rahmen vorgegeben. Dieser bewegt sich in der Regel bei 500 Euro. Wer einen höheren Kreditbetrag in Anspruch nehmen möchte, der muss seine Bonität nachweisen. Bis zu diesem Betrag kann die Karte also eingesetzt werden. Das funktioniert im In- sowie im Ausland. Außerdem ist es möglich, mit der Kreditkarte Geld abzuheben. Dafür bekommt der Karteninhaber eine PIN. Auch die Weitergabe ist möglich. Allerdings muss gewährleistet sein, dass durch die Weitergabe kein Betrug stattfinden kann. Wer sich also entscheidet, ein Kreditkarteninhaber zu werden, der kann die unterschiedlichen Rechte direkt mit dem Erhalt der Karte in Anspruch nehmen. Das hat durchaus viele Vorteile, die sich gerade dann äußern, wenn häufig im Internet eingekauft oder auch Urlaub gebucht wird. Generell gehört die Kreditkarte heute bei vielen Menschen zum Alltag mit dazu.

 

Die Pflichten von einem Kreditkarteninhaber

Neben Rechten gehen mit der Nutzung einer Kreditkarte auch Pflichten einher. Wer zu einem Kreditkarteninhaber wird und sich entscheidet, die Karte zu nutzen, der ist in der Pflicht, den Kreditkartenbetrug zu vermeiden. Nach wie vor sorgt Kreditkartenbetrug für hohe Verluste bei den ausgebenden Stellen. Hier gibt es die Vorgabe, dass die Banken den Verlust ersetzen müssen, wenn dem Kreditkarteninhaber keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Doch ab wann besteht diese? Der Kreditkarteninhaber muss sicherstellen, dass die Karte sowie die PIN nicht in die falschen Hände geraten können. Wer also die Kreditkarte zusammen mit der PIN in seiner Geldbörse aufbewahrt und die Geldbörse verliert, der handelt fahrlässig. Er hat die Pflicht, beides sicher getrennt voneinander aufzubewahren. Stellt der Kreditkarteninhaber fest, dass ihm die Karte gestohlen wurde, dann hat er die Pflicht, dies zu melden. Die Meldung muss direkt bei dem bemerkten Verlust erfolgen. Egal, wann dies ist. Die Hotline ist auch in der Nacht oder an Feiertagen verfügbar. Wenn die Bank nachweisen kann, dass der Kreditkarteninhaber sich nicht direkt gemeldet hat, dann muss er die entstandenen Kosten selbst tragen. Daher ist es wichtig, sich bei der Nutzung der Kreditkarte bewusst zu machen, dass eben diese Pflichten vorhanden sind. Jeder Kreditkarteninhaber muss seine Karte sicher aufbewahren und seine Abrechnungen zudem gut kontrollieren. Auch bei Auffälligkeiten auf der Abrechnung ist es notwendig, direkt Kontakt mit dem herausgebenden Institut aufzunehmen, da der Betrug auch dann durchgeführt werden kann, wenn die Betrüger lediglich die Kartendaten, nicht aber die Karte selbst haben. Dies kann über Daten-Phishing beispielsweise erfolgen.

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