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Kreditkarte sperren lassen – darauf ist zu achten

Verlust oder Diebstahl – so kann die Kreditkarte gesperrt werden

Oft reicht schon ein Moment der Unaufmerksamkeit aus und schon ist die Kreditkarte verschwunden. Wer denkt, dass ihm das nicht passieren kann, der kennt die Fingerfertigkeit von Dieben und Betrügern heute nicht. Die Maschen sind besonders ausgeklügelt aber auch der Verlust durch die eigene Unaufmerksamkeit ist bei der Kreditkarte gar nicht so selten. So kann sie aus der Tasche fallen oder die gesamte Geldbörse geht verloren. Fakt ist, wenn die Kreditkarte in die falschen Hände gerät, dann kann das teilweise hohe Verluste nach sich ziehen. Mit der Kreditkartennummer und dem Sicherheitscode auf der Rückseite fällt es leicht, im Internet Bestellungen aufzugeben und diese mit der fremden Kreditkarte zu zahlen.

Sobald ein Kreditkarten-Verlust bemerkt wird, ist dieser sofort zu melden. Wer länger als notwendig wartet, der läuft Gefahr, dass ein möglicher Schaden nicht von dem Herausgeber übernommen wird. Zudem ist es besonders einfach, seine Kreditkarte sperren zu lassen. Jeder Kreditkarten-Anbieter hat eine spezielle Rufnummer, unter der die Sperrung veranlasst werden kann. Wer diese Nummer nicht zur Hand hat, der kann auch den zentralen Sperr-Notruf wählen. Dieser hat die Nummer 116 116. Aus dem Ausland ist die Nummer ebenfalls zu erreichen. Hier muss lediglich die Vorwahl von Deutschland mit angefügt werden. Damit die Sperrung sehr schnell durchgeführt werden kann, ist es von Vorteil, die Kreditkartennummer zur Hand zu haben. Ist dies nicht möglich, dann reicht in der Regel die Angabe der Nummer für das Referenzkonto der Kreditkarte. Eine Verifizierung ist notwendig, damit nicht jeder die Kreditkarte von einer anderen Person sperren lassen kann.

 

Haftung bei entstandenen Schäden

Manchmal wird der Verlust der Kreditkarte nicht sofort bemerkt. Das kann durchaus passieren. Wenn dann ein Schaden eintritt, stellt sich natürlich die Frage der Haftung. Generell haben Besitzer der Kreditkarte natürlich Sorge, dass ein Schaden von ihnen selbst getragen werden muss. Durch eine telefonische Sperrung erfolgt diese sofort und der Schaden kann in Grenzen gehalten werden. Kreditkarteninhaber sollten sich den Namen der Person geben lassen, bei der sie die Sperrung beantragt haben. So haben Sie im Falle eines Falles einen Nachweis darüber, dass die Sperrung schnell und direkt nach Verlust der Karte beantragt wurde.

Wenn es dennoch zu einem Missbrauch der Karte gekommen ist, dann haftet in der Regel die Bank. Das bedeutet, Kreditkarteninhaber müssen nicht die Kosten übernehmen, die bei einem Betrug angefallen sind. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme. Es muss klar sein, dass der Missbrauch nicht durch eine unsachgemäße Handhabung der Karte entstanden ist. Unsachgemäß ist es beispielsweise, wenn die Karte zusammen mit dem PIN aufbewahrt wird. Auch die Übertragung der Kreditkartendaten über eine nicht gesicherte Verbindung kann als unsachgemäß wahrgenommen werden. In der Regel muss hier jedoch die Bank den Nachweis darüber erbringen, dass der Kreditkarteninhaber möglicherweise eine Schuld an dem Missbrauch trägt.

Hinweis: Bei einigen Kreditkarten wird eine Haftung des Kreditkarteninhabers mit im Vertrag aufgenommen. Diese kann selbst festgelegt werden.

Wenn die Kreditkarte nur verloren gegangen ist und möglicherweise wieder auftaucht, dann kann auch eine Entsperrung beantragt werden. Dies funktioniert über die Kontaktaufnahme direkt mit dem Herausgeber.

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