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Man kann sich ihm fast nicht mehr entziehen – die Änderungen im Zahlungsverkehr innerhalb der Euro-Zone haben nun auch Deutschland erreicht und eine Umstellung ist angestrebt. Das bedeutet, Zahlungen werden nun nicht mehr mit der Kontonummer und der Bankleitzahl durchgeführt sondern mit dem IBAN- und dem BIC-Code. Auch bei der Zahlung mit der Kreditkarte gibt es Änderungen, die zu beachten sind. Das Ziel dabei ist es vor allem, dass die Kreditkarte auch im europäischen Ausland so wie innerhalb Deutschlands genutzt werden können. Die Idee dahinter ist ebenso einfach wie praktisch: Jede Kreditkarte soll innerhalb von Europa an jedem Automaten eingesetzt werden können. Um diese Möglichkeiten nutzen zu können, ist es notwendig, die verschiedenen Systeme auszudehnen und so einen Zusammenschluss zu schaffen, der es einfacher macht, mit der Kreditkarte zu zahlen oder Geld abzuheben. Ebenfalls ist eine höhere Sicherheit das Ziel.
Auch Veränderungen im Bereich des Lastschriftverfahrens sind zu erwarten. Meist wird die Kreditkartenrechnung, die einmal im Monat kommt, über ein Lastschriftverfahren abgewickelt. Das heißt, die kreditkartenausgebende Stelle hat die Berechtigung, den offenen Betrag von dem Konto abzubuchen, das im Kreditkartenvertrag angegeben ist. Zusätzlich zur Umstellung auf BIC und IBAN gibt es noch eine Neuerung im Lastschrift-Verfahren. So ist es nun auch notwendig, dass hier eine Gläubiger-ID sowie die sogenannte Mandatsreferenz angegeben werden. Bei der Gläubiger-ID handelt es sich um eine Kennungsnummer der Banken, die international fungiert. Das bedeutet, eine Bank kann innerhalb der Euro-Zone über diese Nummer problemlos identifiziert werden. Die Referenz ist dagegen dafür da, um den Kontoinhaber zu identifizieren. Der Kunde selbst kommt mit diesen Änderungen jedoch nicht in Berührung, da das direkt von der Bank übernommen wird.
Ein Pluspunkt der Änderungen, der vielleicht gar nicht vielen Kreditkarteninhabern bewusst ist, ist auch eine Erhöhung der Sicherheit bei der Nutzung der Kreditkarte. Grundsätzlich gilt die Kreditkarte als relativ sichere Bezahlmethode aber auch diese Methode hat natürlich ihre Lücken. Daher ist jede Erweiterung der Sicherheit ein Vorteil. So auch die verbesserte Sicherheit durch das SEPA-Verfahren. Die Basis für diese Verbesserung ist die Verwendung von Chips für die Speicherung der Daten. Während früher vor allem Magnetstreifen dafür verwendet wurden, werden die Kreditkarten heute mit dem EMV-Chip ausgestattet. Die Daten auf dem Chip sind deutlich besser verschlüsselt und daher können sie noch besser vor Betrug und Missbrauch geschützt werden.
Bei der Zahlung mit einer Karte, die über einen EMV-Chip verfügt, ist es notwendig, die PIN einzugeben. Diese wird dem Kreditkarteninhaber separat über einen Brief mitgeteilt. Bei der Zahlung von Karten mit einem Magnetstreifen reicht es dagegen in der Regel aus, wenn eine Unterschrift gewährleistet wird. Obwohl dazu angehalten wird, auch den Ausweis zu überprüfen, wird dies in den seltensten Fällen durchgeführt. Der Sicherheitsaspekt hinter dieser Prüfung des Ausweises ist also nicht wirksam.
Hinweis: Kreditkarte und PIN sollten niemals zusammen an einem Ort aufbewahrt werden. Wird dann beispielsweise die Geldbörse gestohlen, trägt der Kreditkarteninhaber die Schuld bei Verlusten, die eintreten können. Ist der Inhaber der Karte schuldfrei, werden die Verluste durch die Bank dagegen erstattet.
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